I. Grundsätze
Die allgemeinen Grundsätze, nach denen sich mein Handeln ausrichtet, lauten:
- Ich respektiere mich selbst und die anderen.
- Ich achte das Schulgebäude, seine Ausstattung und Gestaltung.
- Ich nehme das Lernen ernst.
Den Mitgliedern der Schulgemeinde ist ein gutes Schulklima wichtig, das entsteht, wenn alle respektvoll, freundlich und wertschätzend miteinander umgehen. Deshalb sind von den Schülerinnen und Schülern folgende Grundsätze unbedingt zu beachten:
- Ich beleidige, bedrohe, erpresse oder verletze niemanden.
- Ich lehne jede Form von Gewalt ab, gleichgültig, ob sie gegen Menschen oder Sachen gerichtet ist.
- Ich bringe keine gefährlichen Gegenstände mit in die Schule.
- Ich habe mein Handy ausgeschaltet und verstaue es nicht sichtbar.
- Ich verlasse das Schulgelände während der Schulzeit nicht.
- Ich erscheine pünktlich zum Unterrichtsbeginn.
- Ich erledige meine Aufgaben zuverlässig, gewissenhaft und zeitnah.
- Ich achte auf die Einhaltung von Regeln, die in unserer Schulordnung formuliert sind.
- Ich weiß, dass die Schulleitung und die Lehrkräfte sofort mit Ordnungsmaßnahmen bzw. mit pädagogischen Maßnahmen auf gewalttätige Auseinandersetzungen unter Schülern sowie auf rassistisches und sexistisches Verhalten reagieren werden.
II. Allgemeine Regelungen
- Unterrichtsversäumnisse müssen der Schule spätestens nach drei Tagen unter Angabe des Grundes schriftlich mitgeteilt werden.
- Beurlaubungen vor bzw. im Anschluss an die Ferien werden nur in begründeten Ausnahmefällen von der Schulleitung genehmigt.
- Schulfremde Personen müssen sich im Sekretariat melden und dürfen sich ohne Besuchserlaubnis nicht auf dem Schulgelände aufhalten.
III. Verhalten im Unterricht
Grundprinzipien:
- Alle Schülerinnen und Schüler haben das Recht, ungestört zu lernen.
- Alle Lehrerinnen und Lehrer haben das Recht, ungestört zu unterrichten.
Schülerinnen und Schüler und die Lehrerinnen und Lehrer erscheinen pünktlich zum Unterricht (und beenden ihn pünktlich).
Die Schülerinnen und Schüler beachten folgende Grundsätze:
- Ich verhalte mich vor und nach dem Unterricht ruhig, laufe und tobe nicht.
- Ich habe meine Arbeitsmaterialien dabei und erledige gestellte Arbeitsaufträge sowie Hausaufgaben gewissenhaft.
- Ich esse nicht im Unterricht und kaue kein Kaugummi.
- Ich darf im Unterricht trinken, wenn ich dadurch das Unterrichtsgeschehen nicht störe.
- Ich kleide mich angemessen und der schulischen Situation entsprechend.
- Ich halte mich an Vereinbarungen und Klassenregeln.
- In den Fachräumen bediene ich keine Geräte und fasse keine Chemikalien ohne Erlaubnis der Lehrkraft an.
- Ich hinterlasse Räume, in denen ich unterrichtet werde, sauber.
IV. Verhalten in den Pausen, vor und nach dem Unterricht
- Ich halte mich nur in den dafür ausgewiesenen Pausenbereichen auf.
- Ich werfe meinen Müll in die Abfallbehälter.
- Ich halte mich nicht länger als notwendig in den Toiletten auf.
- Ich benutze auf dem Schulgelände keine Fahrräder, Inliner etc. und spiele nur mit weichen Bällen.
- Ich darf in den bekannten Zeiten die Bibliothek benutzen.
V. Achtung vor Eigentum
Ich achte das Eigentum anderer und die Einrichtungen, die allen zur Verfügung stehen.
Stand: 25.06.2008
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